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AGB Dampferreisen

AGB Dampferreisen

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEN (AGB Dampferreisen)

Für die von uns, Michael Hillmann, Haydnstraße 20, 01309 Dresden (nachfolgend auch „wir / uns“ angebotenen Reisen gelten vorrangig und ergänzend zu den AGB die nachfolgenden Bedingungen:

1. ABSCHLUSS EINES REISEVERTRAGES; PFLICHTEN DES KUNDEN; HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT

1.1. Für alle Buchungswege für Reisen bei uns gilt:

  • Grundlage unseres Angebots und der Buchung des Kunden sind die jeweilige Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von uns für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  • Angaben in Publikationen oder Verzeichnissen, die nicht von uns herausgegeben oder sonst verantwortet werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden.
  • Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 5 Werktagen gebunden sind. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und der Kunde uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung der Anzahlung erklärt.
  • Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (nach Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
  • Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für eine Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail erfolgt, gilt:

  • Mit der Buchung bietet der Kunde uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.
  • Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (der es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, etwa auf Papier oder per E-Mail), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EG-BGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

  • Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung in unserem Online-Shop erläutert.
  • Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
  • Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
  • Soweit der Vertragstext von uns über den Online-Shop gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
  • Mit Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde fünf Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
  • Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
  • Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Wir sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
  • Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von uns beim Kunden zustande.
  • Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Wir werden dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. ZAHLUNGEN

2.1. Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig, der spätestens innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen ist

2.2. Leistet der Kunde eine Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt wurden und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. ÄNDERUNGEN VON VERTRAGSINHALTEN VOR REISEBEGINN, DIE NICHT DEN REISEPREIS BETREFFEN

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (etwa auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber uns den Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. PREISANPASSUNGEN

4.1. Wir behalten uns nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte

  • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
  • Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

  • Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 4.1a) können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von uns anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger werden durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden Erhöhungsbetrag können wir vom Kunden verlangen.
  • Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  • Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.

4.4. Wir sind verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Wir haben dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNOKOSTEN

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist. Wir können keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

  • bis 90 Tage vor Reiseantritt kostenlos
  • ab 89 Tage bis 60 Tage 10 % des Reisepreises;
  • ab 59 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises;
  • ab 29 Tage bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises;
  • ab 13 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
  • am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise vor Reiseantritt 100 %.

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651 h Abs. 5 BGB unberührt.

5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel der Person des Reiseteilnehmers entsprechenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651e BGB als Gesamtschuldner.

5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. UMBUCHUNGEN

6.1. Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch des Kunden auf Umbuchung (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen). Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder eine falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben haben; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

6.2. Auf Wunsch des Kunden können wir Umbuchungsmöglichkeiten prüfen. Nehmen wir eine Umbuchung vor, können wir bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt bis 14 Tage vor Reiseantritt 10 Prozent des Reisepreises pro Person.

7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

8.1. Wir können bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

  • Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von uns beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
  • Wir haben die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
  • Wir sind verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  • Ein Rücktritt von uns später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN

9.1. Reiseunterlagen:
Der Kunde hat uns zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhält.

9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

  • Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  • Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
  • Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich und oder dem Vertreter von uns vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von uns vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an uns unter der mitgeteilten Kontaktadresse zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit eines Vertreters von uns bzw. die Kontaktadresse vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise ggf. gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
  • Unser Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Will der Kunde / der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Der Kunde / der Reisende hat an Bord des Schiffes den Weisungen des Kapitäns (Schiffsführer) Folge zu leisten. Dies ist Ausprägung der schiffsrechtlichen Sicherheitsbestimmungen und des darin liegenden Hausrechts des Kapitäns.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise von uns sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.

10.3. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich geworden ist.

11. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT

Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4 bis 7 BGB hat der Kunde / der Reisende gegenüber uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise ggf. über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

12.1. Wir werden den Kunden / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, etwa die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden / des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

12.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.

13. BESONDERE REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PANDEMIEN

13.1. Die Parteien sind sich einig, dass wir die vereinbarten Reiseleistungen in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen werden.

13.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

13.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.

14. DATENVERARBEITUNG; ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL- UND GERICHTSSTAND

14.1. Die vom Kunden in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an den Kunden. Bei Auslandsreisen umfasst die Verarbeitung insbesondere die Übermittlung von Kundendaten an die Leistungspartner im Ausland. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kundendaten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da die Datenverarbeitung für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Bei Datenübermittlung in sog. Drittländer (außerhalb der EU bzw. des EWR) werden darüber hinaus die Anforderungen an die Art. 44 ff. DSGVO eingehalten. Die Daten werden nach Zweckerfüllung und dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht. Mehr über die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie bezüglich der Rechte als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren die Kunden in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter www.michael-hillmann.com einsehbar ist.

14.2. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für uns verpflichtend werden sollte, informieren wir die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

14.3. Für Kunden / Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden / dem Reisenden und uns die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

14.4. Für Klagen von uns gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von uns in Dresden vereinbart.

 

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    Michael Hillmann · Haydnstraße 20 · 01309 Dresden · Tel. 0172-3655800

    Mein Engagement bei folgenden Institutionen: