
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen suchen Unternehmen nach Möglichkeiten der Beratung.
Erfreulicherweise gibt es auch immer wieder junge Unternehmer, die sich bei der Verwirklichung ihrer Geschäftsidee einen erfahrenen Berater an ihrer Seite wünschen.
Deshalb ist es ein gutes Signal, dass das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Unternehmensberatungen um zwei weitere Jahre verlängert wurde.
Bis zum 31. Dezember 2028 können sich kleine und mittelständische Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen beraten lassen.
Maximal vier Beratungen sind in diesem Zeitraum möglich. Ein Beratungszyklus dauert sechs Monate, in dieser Frist sind 40 Beratungsstunden abzuleisten.
Mit bestätigtem Verwendungsnachweis zahlt das BAFA einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent (neue Bundesländer, außer Berlin und Leipzig) beziehungsweise 50 Prozent (alte Bundesländer) auf die Nettoberatungskosten von 3.500 Euro.
Wie vorab mitgeteilt wurde, wird es fortan im Prozessablauf einige Erleichterungen geben, die offenbar aus vielfältigen Praxiserfahrungen resultieren. Ich spreche sicher vielen Beraterkollegen aus dem Herzen, dass dies im Sinne des Bürokratieabbaus sehr zu begrüßen ist.
In den kommenden Wochen werden wir konkretere Informationen zur künftigen Verfahrensweise geben.
Ich freue mich bereits jetzt, auch in den nächsten Jahren wieder kleine und mittelständische Unternehmen mithilfe der BAFA-Förderung beraten zu dürfen.
Mein herzlicher Dank gilt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Europäischen Sozialfonds Plus für die Verlängerung dieses Programms.
Foto: Katrin Schindler Von Herzen sichtbar



